Eine Anmeldung zu einem Törn ist nur über das Buchungsformular auf der Website oder schriftlich möglich. Die Anmeldung wird mit Eingang der Buchungszusage des Kunden, dem Erhalt der Buchungsbestätigung und der Anzahlung verbindlich. Mit der Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.
Mit der Zahlung des Törnpreises ist die Unterkunft an Bord sowie die Bereitstellung des Skippers abgegolten. Darüber hinaus anfallende Kosten (siehe Bordkasse) sind darin nicht enthalten. Die An- und Abreise zum Törn liegt in der Verantwortung des Teilnehmers und liegt außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereiches von Seaflow.
Falls ein Törn nicht die erforderliche Teilnehmerzahl von vier Personen erreicht, behält sich Seaflow das Recht vor, den Törn nicht durchzuführen. In diesem Falle werden die Teilnehmer mindestens zwei Wochen vorher informiert. Bisher gezahlte Beträge werden in diesem Falle in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Bei den Veranstaltungen, die sportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Es wird daher der Abschluss einer Unfallversicherung mit Rücktransport aus dem Ausland empfohlen. Für Sachschäden, die während eines Törns entstehen, haftet Seaflow nur, wenn diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
Haftungsbeschränkung:
Schadensersatzansprüche die über die Leistung der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung des Schiffes hinausgehen, werden ausgeschlossen. Es wird keine Haftung für gestohlenes oder beschädigtes Gepäck übernommen. Den Teilnehmern wird der Abschluss entsprechender Versicherungen empfohlen.
Für ausfallende Prüfungen, oder vom Prüfungsausschuss verschobene Prüfungen kann keine Haftung übernommen werden. In diesem Fall ist eine Minderung des Törnpreises nicht möglich.
Teilnehmer an Törns erklären, dass sie mindestens 30 Minuten in freiem Wasser schwimmen können und nicht an ansteckenden Krankheiten leiden.
Zusätzliche mündliche Absprachen bedürfen zu deren Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Auch diese Schriftformklausel kann nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden.
Der Skipper ist in allen ausbildungstechnischen, seemännischen und navigatorischen Belangen gegenüber den Törnteilnehmern weisungsbefugt. Werden solche Weisungen nicht befolgt, kann dies zum Ausschluss aus dem Törn führen.
Unternehmenssitz von Seaflow ist Dreieich. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Frankfurt am Main.
Die Kundendaten werden unter Beachtung des Datenschutzgesetzes gespeichert.
Dieser Vertrag unterliegt Deutschem Recht.