Info > Reisebedingungen

Bordkasse

Verpflegung, sonstige Verbrauchsgüter sowie Schiffsnebenkosten wie beispielsweise Diesel, Anlege-, Nationalpark- und Hafengebühren werden von allen Törnteilnehmern gemeinsam über eine Bordkasse getragen. In diese zahlt jedes Crewmitglied zu Beginn des Törns einen gemeinsam vereinbarten Betrag ein. Nach Beendigung des Törns wird der verbleibende Betrag unter der Crew aufgeteilt. Der Skipper wird traditionsgemäß über die Bordkasse verpflegt und ist von der Einzahlung befreit. Erfahrungsgemäß fallen für die Bordkasse pro Woche und Person zwischen € 140 und € 180 an.

Verspätung bei der Anreise

Für die pünktliche Anreise ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, so hat er die Folgen selbst zu tragen. Im Sinne der übrigen Törnteilnehmer ist der Skipper ist nicht verpflichtet auf verspätete Teilnehmer zu warten. Schadensersatzansprüche hieraus bestehen nicht.

Ausfall des Törns

Seaflow ist berechtigt von einem Törn zurückzutreten, wenn dessen Durchführung auf Grund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss unbekannt oder unvorhersehbar waren. Solche Umstände sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, unvorhersehbare mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder schweres Wetter. Bisher gezahlte Beträge werden in diesem Falle in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Ausschluß vom Törn

Dem Skipper obliegt es einen Teilnehmer vom Törn auszuschließen, wenn der Mitsegler durch das eigene Verhalten den Törn nachhaltig stört. Beispielsweise bei Alkoholmißbrauch oder den Anweisungen des Skippers widersetzt. Ein Anspruch auf - auch teilweise Erstattung des bezahlten Törnpreises - oder die eingezahlten Beträge in die Bordkasse besteht nicht.

Segelroute

Die Segelroute wird vom Skipper in Absprache mit der Crew festgelegt. Der Skipper kann diese jedoch jederzeit ändern, wenn es ihm ausbildungstechnisch, seemännisch oder nautisch gegeben erscheint. Daraus entsteht kein Anspruch auf Minderung des Törnpreises.